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Chemikalienrecht: REACH könnte Importerzeugnisse sicherer machen

zwei Frauen in einem Sportraum trainieren mit Gymnastikbällen und Hanteln auf einer Matte

Schadstoffhaltige Sportartikel aus Fernost? Nach Welthandelsrecht könnte die EU den Import stoppen.
Quelle: photophonie / Fotolia.com

Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechende Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so ein UBA-Rechtsgutachten.

29.12.2016

Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches, standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen.

Links

  • Workshop-Dokumentation: Vorstellung der Projektergebnisse
  • Publikation: Authorisation for SVHC in imported articles

Publikationen

  • Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH
Artikel:

Schlagworte:
 REACH  Chemikalienrecht der EU  Europäisches Chemikalienrecht  EU-Chemikalienregulierung  Europäische Chemikalienregulierung  Besonders besorgniserregende Stoffe  Schadstoffe in Produkten  Welthandel  Sportartikel  Kleidung  Spielzeug Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 20.01.2017):https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalienrecht-reach-koennte-importerzeugnisse?rate=-CcvZDlRgGjuj6CB6mFS-tS_95G3SThAKJEw8UcsvZQ