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Cover Texte 40/2015 Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH
Chemikalien

Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH

Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Verordnung


Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechend Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung ⁠REACH⁠ würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so dieses ⁠UBA⁠-Rechtsgutachten. Eine weitere, einfache Verbesserung wäre, ein verbindliches,  standardisiertes Kommunikationsformat einzuführen, in dem  Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen.

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Reihe
Texte | 40/2015
Seitenzahl
153
Erscheinungsjahr
April 2015
Autor(en)
Martin Führ, Julian Schenten, Andreas Hermann, Dirk Bunke
Sprache
Deutsch
Andere Sprachen
Englisch
Forschungskennzahl
3713 65 312
Verlag
Umweltbundesamt
Zusatzinfo
PDF ist barrierefrei
Dateigröße
2216 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 REACH  Europäische Chemikalienregulierung  Besonders besorgniserregende Stoffe  Zulassungsverfahren  CLP Regulation  Import-Produkte  Handelsbeschränkung  WTO  CTBT

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 29.04.2015):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/staerkung-der-regelungen-fuer-import-erzeugnisse-in