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Ist die Unterscheidung von konventionellen und nicht-konventionellen Lagerstätten beim Fracking sinnvoll?

29.07.2014

Das Umweltbundesamt hält die Unterscheidung zwischen konventionellen und nicht-konventionellen Lagerstätten für die  Risikobewertung von Fracking für wenig hilfreich.
Für jede Form der Gasgewinnung, die mit der Fracking-Technologie durchgeführt wird, sollten gleichwertige Anforderungen gelten. Nur so  ist eine risikoadäquate Beurteilung in Bezug auf die Umweltauswirkungen möglich.

Folgende Kriterien dienen zur Unterscheidung der Risiken:

  • Tiefe der Lagerstätte
  • Abstand zu oberflächennahen Grundwasserleitern
  • Barriereschichten (Anzahl, Mächtigkeit)
  • kein Einsatz umwelttoxischer Chemikalien
  • Behandlung und Entsorgung von Flowback und Lagerstättenwasser nach dem Stand der Technik
  • seismische Gefährdung
  • Ressourcenverbrauch (Wasser, Flächenbedarf)
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 29.07.2014):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/ist-die-unterscheidung-von-konventionellen-nicht