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Neue EU-Vergaberichtlinien beschlossen

Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen sollen die Umwelt schützen.
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Das Europäische Parlament hat am 15. Januar 2014 in erster Lesung mit großer Mehrheit der Modernisierung der allgemeinen Vergaberichtlinie und der Sektorenrichtlinie sowie der neuen Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen zugestimmt. Die Zustimmung des Rates der Europäischen Union erfolgte am 11. Februar 2014. Die Richtlinien werden in Kürze im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.

21.03.2014

Nach Inkrafttreten der Richtlinien (20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt) beginnt die zweijährige Frist für die nationale Umsetzung.

Aus Umweltschutzsicht gibt es unter anderem Neuerungen bei der Bezugnahme auf  Label. Auftraggeber dürfen zukünftig bestimmte Label (in den Richtlinien „Gütezeichen“ genannt) nicht mehr nur als Nachweis anerkennen, sondern sie dürfen die Vorlage von Label, unter Einhaltung der in den Richtlinien vorgegebenen Bedingungen, sogar ausdrücklich verlangen. Diese Regelung dürfte in der Praxis zu erheblichen Erleichterungen der nachhaltigen Beschaffung führen.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 15.03.2019):https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-eu-vergaberichtlinien-beschlossen