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Ist ein REACH-Zulassungsantrag notwendig, um HBCD-haltige Dämmplatten verbauen zu dürfen?

25.07.2016

Die ⁠REACH⁠-Zulassungspflicht umfasst die Herstellung und Verwendung des Stoffes als solches und im Gemisch mit anderen Stoffen. Bei einem HBCD-haltigen Gemisch wird für die Verwendung des Stoffes eine Zulassung benötigt, beispielsweise um eine Dämmplatte daraus herzustellen (eigene Zulassung oder Zulassung eines Lieferanten für diese Verwendung). Zur Verwendung eines HBCD-haltigen Erzeugnisses wie Dämmplatten ist keine Zulassung nötig. Das Produkt kann ohne Zulassung durch den Kunden / Handwerksbetrieb verbaut werden. (Weiterführende Erklärungen zu der Abgrenzung von Gemischen und Erzeugnissen finden sich beispielsweise in einer Broschüre des REACH-CLP-Helpdesk.) Allerdings wird das Inverkehrbringen von HBCD-haltigen Dämmstoffen in den nächsten Jahren komplett verboten.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 28.07.2016):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/ist-ein-reach-zulassungsantrag-notwendig-um-hbcd