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Climate Engineering-Maßnahmen: Erstmals internationale Kontrolle

Fischschwarm am Meeresboden

Meere zu düngen, damit Algen mehr CO2 binden, kann das Ökosystem gefährden.
Quelle: franck MAZEAS / Fotolia.com

Ab sofort gibt es weltweit rechtlich verbindliche Vorschriften zur Kontrolle des marinen Geo-Engineerings. Diese wurden am 18. Oktober 2013 von den Vertragsstaaten des „Londoner Protokolls zum Londoner Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen“ verabschiedet.

12.12.2013

Kommerzielle Aktivitäten zur Düngung der Meere werden verboten. Erlaubt sind lediglich berechtigte Forschungsvorhaben. Vor Durchführung solcher Vorhaben müssen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass tatsächlich geforscht wird und nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind. Die Regelung erlaubt es des Weiteren, in der Zukunft weitere marine Geo-Engineering-Maßnahmen der staatlichen Kontrolle zu unterstellen, wenn sich das als erforderlich erweisen sollte.

Links

  • Bericht der Vertragsstaatenkonferenz 2013 (s. Kap. 4 u. Annex 4)
  • allgemeine Informationen zum Londoner Protokoll
  • Presse-Information 50/2013

Publikationen

  • Geo-Engineering - wirksamer Klimaschutz oder Größenwahn?
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Schlagworte:
 Meeresdüngung  Ozeandüngung  Climate Engineering  Geo-Engineering Top

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 25.03.2022):https://www.umweltbundesamt.de/themen/climate-engineering-massnahmen-erstmals