Umweltbundesamt

Home > Wie oft müssen ausgelegte Köder kontrolliert werden?

Wie oft müssen ausgelegte Köder kontrolliert werden?

12.12.2013

Grundsätzlich müssen zu Beginn der Bekämpfungsmaßnahme die Köderstellen möglichst alle 2 - 3 Tage, mindestens aber nach dem 5. Tag und anschließend wöchentlich kontrolliert werden. Dies ist wichtig, um bei einem akuten Schadnagerbefall die Annahme der Köder zu überprüfen, ggf. neue Köder nachzulegen oder bei Nicht-Annahme geeignetere Auslegeorte auszusuchen. Auf diese Weise wird eine zielgerichtete, schnelle und effiziente Bekämpfung ermöglicht.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der pdf-Version der „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien".

Artikel:

Schlagworte:
 Mittel gegen Nagetiere Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 13.12.2013):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-oft-muessen-ausgelegte-koeder-kontrolliert