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Für welche Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher gilt die Energieverbrauchskennzeichnung?

09.10.2013

Warmwasserbereiter bis zu einer Nennleistung von 70 kW erhalten die Energieverbrauchskennzeichnung, zum Beispiel Durchlauferhitzer, Elektrokleinspeicher, Warmwasser-Wärmepumpen oder Gasthermen. Kombinationen mehrerer Komponenten zu einer so genannten Verbundanlage erhalten ebenfalls eine Energieverbrauchskennzeichnung. Eine Kennzeichnung wird auch für Warmwasserspeicher bis 500 Liter eingeführt, die erwärmtes Trinkwasser speichern oder als Heizungspufferspeicher dienen.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 07.09.2017):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/fuer-welche-warmwasserbereiter-warmwasserspeicher