Umweltbundesamt

Home > Ab wann ist die Energieverbrauchskennzeichnung für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher verpflichtend?

Ab wann ist die Energieverbrauchskennzeichnung für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher verpflichtend?

09.10.2013

Die Verordnung (EU) Nr. 812/2013 gibt vor, dass Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher, die in Verkehr gebracht werden, ab dem 26.9.2015 die Kennzeichnung mit den Energieeffizienzklassen A bis G erhalten müssen. Ab dem 26.9.2017 kommt eine zusätzliche Energieeffizienzklasse A+ hinzu, und die Klasse G fällt weg. So genannte Verbundanlagen, bestehend aus einem Warmwasserbereiter und weiteren Bauteilen, erhalten die Energieeffizienzklassen A+ bis G.

Artikel:

Schlagworte:
 Warmwasserbereiter Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 07.09.2017):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/ab-wann-ist-die-energieverbrauchskennzeichnung-fuer-0