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Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Höhe der PM10-Feinstaubkonzentration bewertet?

05.09.2013

Mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 02.08.2010 sind die seit dem 1.1.2005 europaweit geltenden Grenzwerte für Feinstaub (⁠PM10⁠) in deutsches Recht übernommen worden. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit legt die Verordnung folgende Grenzwerte fest:

  • Der PM10-Jahesmittelwert darf 40 µg/m³ (Mikrogramm PM10 pro Kubikmeter Luft) nicht überschreiten.
  • Der PM10-Tagesmittelwert darf 50 µg/m³ nicht öfter als an 35 Tagen im Kalenderjahr überschreiten.
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 17.09.2020):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-auf-welcher-rechtlichen-grundlage-wird-die?rate=S3t7JRCbYt_l_UQ33YHh3hjmsHc2CVEuwUnnKc6BFS8