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Werden im UBA einzelfallbezogene Daten zu altlastverdächtigen Flächen oder Altlasten gesammelt? Welche Aufgaben hat das Umweltbundesamt in diesem Bereich und welchen Service können Sie erwarten?

20.08.2013

Das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) ist als eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums für die Erfüllung besonderer Sachaufgaben von bundesweiter Bedeutung zuständig. Daraus und aus dem UBA-Errichtungsgesetz ergibt sich, dass wir keinerlei Befugnisse im Bereich des Vollzugs (insbesondere im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und Kommunen) oder der Rechtsprechung besitzen. Zwischen Bund und Ländern bestehen im Altlastenbereich keine verbindlichen Berichtspflichten, weshalb das UBA grundsätzlich nicht über standortkonkrete Daten und Informationen verfügt.
Wir halten ein umfangreiches Angebot von Publikationen, Hintergrundpapieren etc. im Internet bereit und geben mit unserer Kompetenz gerne Hilfestellung bei der Beantwortung von fachlichen Fragestellungen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie nicht zu juristischen Fragen im Einzelfall beraten, Entscheidungen zuständiger Vollzugsbehörden nicht bewerten oder Gutachter, Ingenieurbüros, Fachanwälte und Sanierungsfirmen nicht empfehlen.

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„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 20.08.2013):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/werden-im-uba-einzelfallbezogene-daten-zu