Umweltbundesamt

Home > Welche gesetzlichen Regelungen sind neben der EG-DetergV und dem WRMG bei dem Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln zu beachten?

Welche gesetzlichen Regelungen sind neben der EG-DetergV und dem WRMG bei dem Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln zu beachten?

10.05.2012

Für das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln ist neben der EG-DetergV und dem WRMG

  • die Chemikalienverbotsverordnung und
  • die Gefahrstoffverordnung

zu beachten. Weist das Produkt biozide Wirkungen auf, muss zusätzlich das Biozidgesetz (Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG) beachtet werden Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Artikel:

Schlagworte:
 Wasch- und Reinigungsmittel Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 17.09.2013):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/welche-gesetzlichen-regelungen-sind-neben-der-eg