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Was ändert sich für mich als Stromkunde durch Herkunftsnachweise?

05.08.2013

Mit den Herkunftsnachweisen können Sie sich sicher sein: Die Strommenge aus erneuerbaren Energien, die Ihnen Ihr Energieversorger als Ökostrom liefert, wurde tatsächlich erzeugt und Ihnen und niemandem anderem verkauft. Bisher ließ sich nicht sicher ausschließen, dass der Stromerzeuger durch verschiedene Zertifikate dieselbe Menge „Ökostrom“ mehrfach vermarktet hat bzw. dieselbe Menge an Ökostrom in verschiedene Bilanzen eingeflossen ist.

Der Energieversorger sendet Ihnen mit der Stromrechnung auch die sogenannte Stromkennzeichnung. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung zum Nachweis über den Strom, den er Ihnen geliefert hat. Weist Ihnen Ihr Energieversorger direkt vermarkteten Strom aus erneuerbaren Energien aus (also nicht EEG-Strom), darf er dies nur, wenn er für die entsprechende Menge an Strom Herkunftsnachweise beim Herkunftsnachweisregister des ⁠UBA⁠ entwertet hat.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 07.09.2017):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-aendert-sich-fuer-mich-als-stromkunde-durch?rate=Y2SRz_isAN4EekG4segDOU2T46zaP3JxCUq7JLBX_UM