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Wie erfahre ich, ob mein Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert wird?

05.08.2013

Allen Stromkundinnen und –kunden wird der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Strom auf der Stromrechnung ausgewiesen. Diesen EEG-Strom finanzieren alle Verbraucherinnen und Verbraucher über die EEG-Umlage, unabhängig vom gewählten Tarif. Der EEG-Anteil ist bei jedem Stromkunden gleich groß. Hierfür verwendet der Stromversorger keine Herkunftsnachweise.

Viele Stromversorger (v.a. Ökostromanbieter) wollen aber mehr Strom aus erneuerbaren Energien als den EEG-Anteil anbieten. Der Verkauf und die Ausweisung dieser zusätzlichen Menge an erneuerbarem Strom setzen den Beleg durch  Herkunftsnachweise voraus.

Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sicher sein möchten, dass der Elektrizitätsversorger tatsächlich Strom aus erneuerbaren Energien eingekauft und geliefert hat, empfiehlt das Umweltbundesamt einen Stromtarif mit der „optionalen Kopplung“. Dies bedeutet, dass der Stromanbieter den Strom und die entsprechenden Herkunftsnachweise zusammen beim selben Stromproduzenten einkauft und an den Endverbraucher liefert. Elektrizitätsversorgungsunternehmen können Strom und Herkunftsnachweise auch getrennt bei verschiedenen Anbietern erwerben.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 07.09.2017):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-erfahre-ich-ob-mein-strom-aus-erneuerbaren