Informationen für Antarktisbesucherinnen und Antarktisbesucher
Planen Sie, als Touristin oder Tourist an einer organisierten Antarktis-Kreuzfahrt teilzunehmen, vergewissern Sie sich, dass ihr Reiseveranstalter eine Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingeholt hat. Die einzelnen Teilnehmenden an einer Kreuzfahrt, das heißt die einzelnen Reisegäste, müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Nichtsdestotrotz ist es für jede Besucherin und jeden Besucher der Antarktis wichtig, sich mit den Verhaltensrichtlinien vor Ort zu beschäftigen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher sowie in der UBA-Broschüre mit Verhaltensregeln für den Antarktisbesuch. Bitte beachten Sie diese Regeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort. So können Sie persönlich dazu beitragen, Ihren Antarktisaufenthalt so umweltverträglich wie möglich zu gestalten.
Planen Sie dagegen eigenverantwortlich, als Touristin, Tourist, Journalistin, Journalist, Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler die Antarktis zu besuchen und organisieren Sie Ihre Reise selbst von Deutschland aus, müssen Sie beim Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau einen schriftlichen Antrag auf Genehmigung der von Ihnen geplanten Aktivität stellen. Dies gilt beispielsweise für eine Fahrt mit einer Yacht in die Antarktis, den Besuch einer Station, eine beabsichtigte Bergbesteigung, eine Filmdokumentation und so weiter. Organisieren Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger Ihre Reise von einem anderen Staat aus, zum Beispiel Chile oder Neuseeland, so findet diese Regelung dennoch Anwendung. Nähere Informationen und Fallbeispiele finden Sie auf der Seite zur Antragsstellung.

Der Großteil der Antarktisbesucher erreicht das ewige Eis per Schiff.
Quelle: Fritz Hertel/UBA

Für Pinguine an vielbesuchten Anlandeplätzen ist der Anblick eines Schiffes keine Seltenheit.
Quelle: Fritz Hertel/UBA