Umweltbundesamt

Home > Helfen kurzfristige Leistungsbeschränkungsmaßnahmen wie Drosselung der Betriebsleistungen, Verkehrsverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen und dergleichen?

Helfen kurzfristige Leistungsbeschränkungsmaßnahmen wie Drosselung der Betriebsleistungen, Verkehrsverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen und dergleichen?

24.06.2011

Die Erfahrungen mit den Ozonregelungen der 1990er Jahre haben gezeigt, dass die Wirksamkeit zeitlich beschränkter Emissions-Minderungsmaßnahmen weniger effektiv ist als dauerhafte Maßnahmen. Die Bundesregierung verfolgt deshalb seit langem die Umsetzung mittel- und langfristiger Emissions-Minderungsmaßnahmen. Bezogen auf die Spitzenkonzentrationen sind dabei messbare Erfolge zu verzeichnen. Um auch das Ansteigen der mittleren Konzentrationen („Grundlast“) zu stoppen, bedarf es weiterer nationaler aber auch europäischer und globaler Politiken zur weiteren Minderung der Vorläuferemissionen.

Artikel:

Schlagworte:
 Ozon Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 17.09.2020):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/helfen-kurzfristige?page=2