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Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Höhe der Ozonkonzentration bewertet?

24.06.2011

Mit der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (39.⁠BImSchV⁠) sind europaweit geltende Zielwerte in deutsches Recht übernommen worden. Die Verordnung enthält keine Grenzwerte, sondern Zielwerte, die bis 2010 eingehalten werden sollen, sowie eine Informationsschwelle und eine Alarmschwelle für kurzfristige Spitzenbelastungen. Hinsichtlich des Schutzes der Gesundheit sind diese:

Zielwert (2010)

  • 120 µg/m3 als höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages
  • darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über 3 Jahre

Langfristiges Ziel

  • 120 µg/m3 als höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages während eines Kalenderjahres

Informationsschwelle

  • 180 µg/m3 als 1-Stundenmittelwert
  • Aktuelle Information bei Überschreitung

Alarmschwelle

  • 240 µg/m3 als 1-Stundenmittelwert
  • Aktuelle Warnung der Bevölkerung

⁠WHO⁠-Empfehlung

  • 100 µg/m3 als höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages während eines Kalenderjahres
  • soll nicht überschritten werden
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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 17.09.2020):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-auf-welcher-rechtlichen-grundlage-wird-die-0?rate=4bdAWaDxDOMPgS1OGdC7O1-Ou6NIgUGvHWbNgngUJ6o