Umweltbundesamt

Home > Auslegung der neuen Einträge für Kunststoffabfälle in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Cover TEXTE
Abfall | Ressourcen

Auslegung der neuen Einträge für Kunststoffabfälle in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung


Vor dem Hintergrund der neuen Einträge für Kunststoffeinträge die seit dem 1.1.2021 in EU-Recht umgesetzt worden sind, richtet sich diese Umsetzungshilfe an alle Unternehmen bzw. Einrichtungen, die sich im Umgang mit Kunststoffabfällen grenzüberschreitend befassen. Dazu gehören insbesondere Abfallerzeuger, Abfallbehandler wie z.B. Sortierer und Verwerter, Transporteure sowie Behörden im Vollzug und bei der Kontrolle. Damit dient sie als Hilfestellung zur richtigen Einordnung der neuen Kunststoffeinträge nach der Abfallverbringungsverordnung und dem Umgang in der Praxis mit den in den Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 12 näher erläuterten Begriffsregelungen.

Downloaden
Reihe
Texte | 23/2023
Seitenzahl
56
Erscheinungsjahr
Februar 2023
Autor(en)
Prof. Dr.-Ing. Gilian Gerke, Erik Janousch, Lars Tegtmeier
Zugehörige Publikationen
Grenzüberscheitende Abfallverbringung und die neuen KunststoffeinträgeTransboundary waste shipments and the new plastic inputsFAQ-Liste grenzüberschreitende Abfallverbringung von Kunststoffabfall
Sprache
Deutsch
Andere Sprachen
Englisch
Verlag
Umweltbundesamt
Links
UBA-Themenseite „Grenzüberschreitende Abfallverbringung"
Zusatzinfo
PDF ist barrierefrei
Dateigröße
866 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Grenzüberschreitende Abfallverbringung  Kunststoffabfälle  Basler Übereinkommen  Vollzug und Kontrollen  Abfallverbringungsverordnung

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 03.02.2023):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/auslegung-der-neuen-eintraege-fuer