Die europäische Bauproduktenrichtlinie (BPR) fordert neben den traditionell im Baurecht verankerten Anforderungen explizit, dass die aus den Bauprodukten herzustellenden Bauwerke die am Verwendungsort geltenden Anforderungen an die Hygiene, die Gesundheit und den Umweltschutz erfüllen und die Gesundheit der Bewohner und Anwohner nicht gefährdet wird. Jedoch stellen zurzeit nur wenige Mitgliedsstaaten quantitative Anforderungen an die Frei-setzung regulierter gefährlicher Substanzen aus Bauprodukten/Bauwerken. Dies hat dazu geführt, dass die bisher verabschiedeten harmonisierten europäischen Produktnormen ausschließlich allgemeine Hinweise auf be-stehende nationale Anforderungen enthalten.

                            
          
             Wirtschaft | Konsum          
          
                    
                                
                                                 
              Harmonisierung von Prüfmethoden für den Vollzug der EG-Bauprodukten- Richtlinie
Validierung eines europäischen Auslaugtests für Bauprodukte
(Teilprojekt im Kontext eines europäischen Gemeinschaftsvorhabens)Reihe
        
          Texte                      | 50/2011                  
      Seitenzahl
        130
      Erscheinungsjahr
        
      Autor(en)
        Dr. Jörg Rickert, Dr. Gerhard Spanka, Dr. Holger Nebel
      Kurzfassung
        
      Sprache
        Deutsch
      Andere Sprachen
        
      Forschungskennzahl
        3709 95 303
      Verlag
        Umweltbundesamt
      Dateigröße
        3975 KB
      Preis
                0,00 €
              Druckversion
        nicht lieferbar
      