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Boden | Fläche

Vorsorgewerte/-anforderungen für Böden

Fachkonzept zur Ermittlung von Erheblichkeitsschwellen gemäß §9 Abs. 1 Punkt 2 BbodSchV

("Stoffliche Eignung in besonderem Maße" und "erhebliche Anreicherung") Entwicklung - Anwendung - Fortschreibungsbedarf

Das Gesetz zum Schutz des Bodens (BBodSchG) vom 17.3.1998 [Anonymus, 1998] betrachtet zum einen Vorsorgeaspekte und hat zum anderen die Gefahrenabwehr zum Ziel, die ihrerseits Vorgaben für die Sanierung macht. Während die Gefahrenabwehr mehr retrospektiv zu betrachten ist, soll die prospektive Vorsorge einen langfristig guten Zustand der Böden unter Erhalt aller Bodenfunktionen sicherstellen. Dieser langfristige Schutz hat zum Ziel, die Nutzungsmöglichkeiten eines Bodens zu erhalten. Damit dürfen Vorsorgewerte nicht nutzungsabhängig – und damit eingeschränkt – definiert werden, da dies dem Ziel des Multifunktionalitäts-Erhaltes entgegenwirkt und einen Nutzungswandel in Richtung auf minderwertige Nutzungen induziert.

Reihe
Texte | 13/2002
Seitenzahl
18
Erscheinungsjahr
Januar 2002
Autor(en)
M. Herrchen, J. Vollmer, D. Hennecke, M. Klein, A. Storm
Kurzfassung
Kurzfassung dt./engl.
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
298 74 246
Verlag
Umweltbundesamt
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Bundes-Bodenschutzgesetz  Stoffbewertung  Bodenschadstoff  Schadstoffaufnahme  Risikoanalyse

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 02.07.2013):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/vorsorgewerte-anforderungen-fuer-boeden