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Chemikalien, Wasser

Bewertung wassergefährdender Stoffe

Überlegungen zum wasserrechtlichen Anlagenbegriff hinsichtlich des Anlagenvolumens und der Bestimmung der Gefährdungsstufen gemäß § 6 Muster-VAwS


Die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 19g Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden in § 2 (1) der Muster-Anlagenverordnung (Muster-VAwS) folgendermaßen definiert: Anlagen sind selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Funktionseinheiten. Betrieblich verbundene unselbständige Funktionseinheiten bilden eine Anlage.  Allgemeine Anforderungen an alle wasserrechtlichen Anlagen sind in § 3 Muster- VAwS formuliert. Allerdings müssen sie durch besondere Anforderungen ergänztbzw. im Sinne der Verhältnismäßigkeit modifiziert werden.   

 

 

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Reihe
LTwS (Reihe geschlossen) | 28
Seitenzahl
30
Erscheinungsjahr
März 1999
Autor(en)
D. Rottgardt, H.-P. Lühr
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
88 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Wasserschadstoff  Schadstoffbewertung  Bewertungsverfahren  Umweltgefährdung  Schadstoffausbreitung

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 17.06.2013):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bewertung-wassergefaehrdender-stoffe