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Wasser

Organische Mikroverunreinigungen in Gewässern

Vierte Reinigungsstufe für weniger Einträge


Die Konzentrationen an Mikroverunreinigungen überschreiten in vielen Gewässern die gesetzlich vorgegebenen Umweltqualitätsnormen. Zur Reduzierung der Einträge reichen die möglichen Vermeidungsmaßnahmen, wie Anwendungsbeschränkungen oder -verbote über Stoffrecht, Produktrecht, Verminderung von Luftemissionen nicht aus, so dass nur eine nachgeschaltete Abwasserbehandlungstechnik Erfolg verspricht. Dies erfordert die Fortschreibung des Standes der Technik bei der Abwasserbehandlung und die Einführung weitergehender Abwasserbehandlungsverfahren (4. Reinigungsstufe) in den kommunalen Kläranlagen (KA) der Größenklasse 5 sowie kleinerer KA, die in sensitive Gewässer einleiten. Am wirksamsten und kosteneffizientesten sind dabei gegenwärtig die Verfahren der Ozonung und der Aktivkohleadsorption durch Pulveraktivkohle. Für eine gerechte Lastenverteilung sollten Optionen für eine öffentliche Anreizfinanzierung erwogen werden.

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Reihe
Position
Seitenzahl
27
Erscheinungsjahr
März 2015
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Dateigröße
1498 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Artikel:

Schlagworte:
 Kläranlage  vierte Reinigungsstufe  Abwasserbehandlung  Mikroverunreinigung  Organischer Schadstoff

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 09.04.2015):https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/organische-mikroverunreinigungen-in-gewaessern