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Wieso gelten die RMM für einige Produkte bereits jetzt, für andere aber noch nicht?

12.12.2013

Dies liegt daran, dass einige Produkte bereits zugelassen sind und somit die mit ihrer Zulassung verbundenen Auflagen bereits eingehalten werden müssen, während andere Produkte noch nicht abschließend bewertet und zugelassen worden sind. Entsprechend sind für noch nicht zugelassene Produkte - bis zu ihrer Zulassung - die RMM noch nicht verbindlich. Es ist daher bei der Anwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien darauf zu achten, welche Herstellerangaben auf dem Etikett und der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Produktes stehen.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der pdf-Version der „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien".

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 13.12.2013):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wieso-gelten-die-rmm-fuer-einige-produkte-bereits?page=1