Umweltbundesamt

Home > Ab wann sind die Risikominderungsmaßnahmen verbindlich?

Ab wann sind die Risikominderungsmaßnahmen verbindlich?

12.12.2013

Da die Risikominderungsmaßnahmen (RMM) für jedes Produkt einzeln festgelegt werden, sind sie dann verbindlich, sobald für die entsprechenden Produkte die Zulassungen erteilt worden sind. Es ist zudem zu beachten, dass es für Rodentizide mit Antikoagulanzien Übergangszeiträume für die Beseitigung, die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Lagerbeständen gibt.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der pdf-Version der „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien".



Artikel:

Schlagworte:
 Mittel gegen Nagetiere Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 13.12.2013):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/ab-wann-sind-die-risikominderungsmassnahmen?page=1