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Sind Risikominderungsmaßnahmen (RMM) verbindlich?

12.12.2013

Sobald der Zulassungsbescheid bestandskräftig ist, sind die in ihm enthaltenen RMM für alle Beteiligten verbindlich und müssen eingehalten werden. Sie werden in den Zulassungsbescheiden für die jeweiligen Produkte einzeln festgelegt und müssen in die Gebrauchsanweisung übertragen und bei der Anwendung des Produktes umgesetzt werden.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der pdf-Version der „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien".

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