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Was sollte nach Rückgang des Hochwassers beachtet werden?

04.09.2013

Nach Ablauf des Wassers sollte die Versicherung informiert und der Schaden fotografisch dokumentiert werden.

Zur Sicherheit ist zu prüfen, ob die Gefahr eines Stromschlages besteht und möglicherweise Chemikalien oder Heizöl ausgelaufen sind. Lebensmittel, die Kontakt mit dem Hochwasser hatten, sollten entsorgt werden.

Nach Entfernung des Schlamms aus den betroffenen Gebäuden sollte so schnell wie möglich mit der Trocknung des Gebäudes begonnen werden.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, wenn möglich eine technische Trocknung durchzuführen. Nicht betroffene Räume oder Wohngeschosse müssen während der Trocknung abgeschottet werden (zum Beispiel Keller gegen Obergeschosse abdichten) um eine Verwirbelung von Stäuben, Fasern, chemischen oder mikrobiologischen Stoffen zu vermeiden.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 12.06.2014):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-sollte-nach-rueckgang-des-hochwassers-beachtet?page=2