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Ist trotz des Verbotes von Permanentködern eine dauerhafte Bekämpfung möglich?

03.09.2013

Ja, bei einem andauernden Nagerbefall (z.B. durch ständige Einwanderung von Nagern von außen in einen Betrieb) ist die Bekämpfungsmaßnahme auch über einen im Regelfall andauernden Zeitraum von etwa einem Monat möglich (Langzeit-Bekämpfung). Dies gilt als dauerhafter Befall durch Nager, sodass der Einsatz der Antikoagulanzien nicht unter die untersagte vorbeugende bzw. permanente Beköderung fällt oder zu Monitoringzwecken eingesetzt wird.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der pdf-Version der „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien".

 

 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 13.12.2013):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/ist-trotz-des-verbotes-von-permanentkoedern-eine?page=2