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Warum dürfen Fraßköder nicht – wie bisher – als permanent ausgelegte Köder eingesetzt werden?

03.09.2013

Bei der Permanentbeköderung war es bisher gängige Praxis, dass Fraßköder mit Antikoagulanzien ausgebracht und in Abständen von bis zu 3 Monaten unkontrolliert ausgelegt wurden. Eine solche Anwendung stellt ein erhebliches und nicht tolerierbares Risiko für die Umwelt dar und trägt zum Risiko der Resistenzverbreitung bei, ohne dabei für den Infektionsschutz zwingend notwendig zu sein. Für ein umfassendes Nagermonitoring gibt es genügend biozidfreie Alternativen und zahlreiche technische Innovationen. Der Einsatz von Permanentködern zur Vorbeugung von Nagerbefall oder zur Überwachung (⁠Monitoring⁠) von Nageraktivitäten ist daher untersagt.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der pdf-Version der „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien".

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 13.12.2013):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/warum-duerfen-frasskoeder-nicht-wie-bisher-als?page=2