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Ist die Angabe einer bereits vergebenen UBA-Nummer auf der Verpackung noch erforderlich oder kann der Hersteller selbst darüber entscheiden?

10.05.2012

Die Angabe einer bereits vergebenen ⁠UBA⁠-Nummer auf der Verpackung ist rechtlich nicht mehr vorgeschrieben. Solange sich die Rezeptur nicht ändert, kann die UBA-Nummer weiter auf der Verpackung erscheinen.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 17.09.2013):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/ist-die-angabe-einer-bereits-vergebenen-uba-nummer?page=1