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Wie lange bleibt ein Messwerte-Abo bestehen?

06.08.2013

Das Messwerte-Abo bleibt solange bestehen, bis es das HKNR für die Erzeugungsanlage bzw. Tranche über eine ORDERS beim NB beendet. Das HKNR beendet bzw. startet je nach Relevanz des Status der Erzeugungsanlage das Messwerte-Abo bei dem NB.

Beispiel: Eine Erzeugungsanlage hat seit dem 01.08. den Status „Z20 – Direktvermarktung mit Grünstromprivileg (§ 33b Nr. 2 EEG 2012)“. Das HKNR hat bei dem NB ein Stammdaten-Abo und ein Messwerte-Abo mit dem Beginn Datum 01.08. angefordert. Nun wechselt zum 01.12. der Status der Erzeugungsanlage auf „Z18 – Vollvergütung nach § 16 EEG 2012“. Der NB hat dem HKNR diese Stammdatenänderung übermittelt. Das HKNR wird daraufhin das Messwerte-Abo per ORDERS zum 30.11. beenden. Das Stammdaten-Abo bleibt aber weiterhin bestehen, da es noch nicht vom HKNR beendet wurde.

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 16.09.2013):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-lange-bleibt-ein-messwerte-abo-bestehen?page=3