Umweltbundesamt

Home > Wird der Netzbetreiber (NB) jeden Wechsel in der Vermarktungsform an das HKNR übermitteln?

Wird der Netzbetreiber (NB) jeden Wechsel in der Vermarktungsform an das HKNR übermitteln?

06.08.2013

In der Marktkommunikation gibt es folgende Statusvarianten:

  1. Direktvermarktung mit Grünstromprivileg (§ 33b Nr. 2 EEG 2012)
  2. Sonstige Direktvermarktung (§ 33b Nr. 3 EEG 2012)
  3. Nicht zur EEG-Vergütung angemeldet
  4. Vollvergütung nach § 16 EEG 2012
  5. Direktvermarktung mit Marktprämie (§ 33b Nr. 1 EEG 2012)

Ein Wechsel des Status wird dem HKNR für relevante (a, b, c) und auch nicht relevante (d, e) Statusvarianten mitgeteilt, solange das Stammdaten Abo besteht. Dies gilt auch bei mehreren Lieferanten oder Tranchen einer Erzeugungsanlage sowie dem Wechsel innerhalb von relevanten als auch nicht relevanten Statusvarianten.

Beispiel: Findet ein Wechsel in der Vermarktungsform einer Erzeugungsanlage z.B. von der Vollvergütung (§ 16 EEG 2012) zur Direktvermarktung mit Marktprämie (§ 33b Nr. 1 EEG 2012) statt, übermittelt der NB dem HKNR durch eine Stammdatenänderung die Änderung des Status.

Artikel:

Schlagworte:
 HKNR Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 16.09.2013):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wird-der-netzbetreiber-nb-jeden-wechsel-in-der?page=4&rate=MCOjSEQ3PttVAGmH-7Q38IE9WuddFpIuhiDRRuvSMoE