Umweltbundesamt

Home > Welche Hochdruck-Quecksilberdampflampen sind von der Verordnung betroffen?

Welche Hochdruck-Quecksilberdampflampen sind von der Verordnung betroffen?

05.08.2013

Betroffen sind von dieser Verordnung Hochdruck-Quecksilberdampflampen, die einen Sockel vom Typ E37, E40 oder PGZ12 haben. Die Verordnung umfaßt eine Reihe von Ausnahmen, die für die in der Straßenbeleuchtung eingesetzten Hochdruck-Quecksilberdampflampen im Normalfall aber nicht zutreffen dürften.

Zu den Ausnahmen finden Sie näheres in der Verordnung (der Text der Verordnung – ergänzt um ein Inhaltsverzeichnis – kann hier heruntergeladen werden) und in der ⁠UBA⁠-Schrift „Beleuchtungstechnik mit geringerer Umweltbelastung”.

Artikel:

Schlagworte:
 Licht Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 17.09.2013):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/welche-hochdruck-quecksilberdampflampen-sind-von?page=4