Umweltbundesamt

Home > Was versteht man im HSEG unter „Hoher See“?

Was versteht man im HSEG unter „Hoher See“?

08.10.2025

Die Ergänzung in § 2 Absatz 1 Satz 2 dient der Klarstellung, um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden. Sie macht deutlich, dass der Begriff der „Hohen See“ im HSEG speziell definiert ist und sich teilweise vom völkerrechtlichen Verständnis unterscheidet.

Nach § 2 Absatz 1 HSEG umfasst die „Hohe See“ alle Meeresgewässer außer dem deutschen Küstenmeer und den Küstenmeeren anderer Staaten. Satz 2 erweitert den Begriff im Hinblick auf den Anwendungsbereich des HSEG: Die ausschließliche Wirtschaftszone (⁠AWZ⁠) aller Staaten, der Meeresboden und der Meeresuntergrund zählen ebenfalls zur Hohen See im Sinne des Gesetzes. Damit stimmt die Definition mit Artikel 1 Absatz 7 des London-Protokolls überein.

Insgesamt ist das Begriffsverständnis der „Hohen See“ im HSEG weiter gefasst als im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982

Artikel:

Schlagworte:
 HSEG  Hohe See Governance  Marines Geoengineering Top

„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

Umweltbundesamt

Kontakt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.
Infolge der großen Anzahl von Anfragen kann es bei der Beantwortung zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 08.10.2025):https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-versteht-man-im-hseg-unter-hoher-see?page=1