Das Kurzgutachten untersucht, inwieweit sich rechtliche Bedenken gegen Verweise auf internationale Abkommen bezüglich Sorgfaltspflichten in der sog. EU-Lieferkettenrichtlinie (2024/1760, Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) daraus ergeben, dass diese zum Teil nicht von allen EU-Mitgliedstaaten, der EU und nicht von allen „Gaststaaten“ ratifiziert worden sind. Nach dem Gutachten ist die Richtlinie gemessen am Unionsverfassungsrecht mit dem EU-Primärrecht sowie die verwendete Verweisungstechnik mit dem unionsverfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz vereinbar. Zudem besteht für die EU ein ausreichender Anknüpfungspunkt zur Rechtfertigung der extraterritorialen Wirkungen der CSDDD. Auch die in der Richtlinie verwendete Verweisungstechnik verstößt nicht gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot.

                            
          
             Wirtschaft | Konsum          
          
                    
                                                 
              Internationale Abkommen in der EU-Lieferkettenrichtlinie
Völkervertragsrecht als Bezugspunkt menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in der CSDDD
Reihe
        
          Texte                      | 170/2024                  
      Seitenzahl
        53
      Erscheinungsjahr
        
      Autor(en)
        David Krebs, Dr. Eleanor Benz
      Sprache
        Deutsch
      Forschungskennzahl
        3720 14 103 0
      Verlag
        Umweltbundesamt
      Zusatzinfo
        PDF ist barrierefrei
      Dateigröße
        2878 KB
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