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Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie


Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müssen zukünftig für die Kosten aufkommen, die die im öffentlichen Raum also beispielsweise in Parks oder Straßen entsorgten Abfälle ihrer Produkte verursachen. Zu übernehmen sind insbesondere die Kosten für die Sammlung in öffentlichen Sammelsystemen sowie für Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Die Studie hat Kosten und Abfallzusammensetzungen analysiert und ein Modell zur Einnahme und Verteilung produktbezogener Kostenbeiträge entwickelt. Die Studie hat ergeben, dass sich die von den betroffenen Herstellern zu tragenden Kosten jährlich auf insgesamt 434 Millionen Euro belaufen. Davon ausgehend wurden individuelle Abgabesätze für die betroffenen Produktgruppen ermittelt, die minimal 0,001 €/kg für Getränkebehälter (bepfandet) und maximal 8,945 €/kg für Tabakprodukte mit kunststoffhaltigem Filter und Filter für Tabakprodukte betragen. Die Abgabensätze als auch das entwickelte Punktesystem zur Mittelauskehr an die öffentlich-rechtlichen Anspruchsberechtigte bilden zukünftig die Berechnungsgrundlage für die Ein- und Auszahlungen in den vom Umweltbundesamt zu betreibenden Einwegkunststofffonds.

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Series
Texte | 132/2022
Number of pages
222
Year of publication
November 2022
Author(s)
Dr. Henning Wilts, Rüdiger Reuter, Marieke Eckhardt, Romy Kölmel, Dr. Bärbel Birnstengel, Nicolas Cayé, Kurt Schüler, Dr. Anno Oexle, Thomas Lammers
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Anhang IX: Schätzung der Anzahl der Hersteller von Einwegkunststoffprodukten nach Art. 8 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie
Language
German
Project No. (FKZ)
3721 33 301 0
Publisher
Umweltbundesamt
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UBA-Themenseite: Einwegkunststofffonds
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9855 KB
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Tags:
 Einwegkunststofffonds

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Source URL (modified on 07.03.2023):https://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/erarbeitung-eines-kostenmodells-fuer-die-umsetzung