Mit der Unterzeichnung des Göteborg-Protokolls 1999 und der NEC-Richtlinie 2001/81/EG des Europäi-schen Parlaments und Rates in 2001 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, eine nationale Höchstgrenze für die Emissionen von Ammoniak (NH3) von 550 kt pro Jahr einzuhalten und ab dem Jahr 2010 nicht mehr zu überschreiten. Die aktuelle Prognose geht jedoch davon aus, dass diese Emissionshöchstgrenze ohne zusätzliche Maßnahmen zur Minderung von Ammoniakemissionen nicht unterschritten werden kann.

                            
          
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              UN ECE-Luftreinhaltekonvention - Task Force on Reactive Nitrogen
Systematische Kosten-Nutzen-Analyse von Minderungsmaßnahmen für Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft für nationale Kostenabschätzungen
Series
        
          Texte                      | 79/2011                  
      Number of pages
        45
      Year of publication
        
      Author(s)
        Helmut Döhler, Brigitte Eurich-Menden, Regina Rößler, Robert Vandré, Sebastian Wulf
      Language
        German
      Other languages
        
      Project No. (FKZ)
        312 01 287
      Publisher
        Umweltbundesamt
      File size
        3512 KB
      Price
                0,00 €
              Print version
        nicht lieferbar
      
