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Anforderungen an die Zertifizierung der Erstbehandler nach ElektroG

Teil 1 der Rechtliche und fachliche Grundlagen zum ElektroG


Gemäß § 11 (3) ElektroG sind Betreiber von Erstbehandlungsanlagen verpflichtet, ihre Anlagen jährlich durch einen Sachverständigen zertifizieren zu lassen. Bei der Zertifizierung werden zwei Prüfungsschwerpunkte überprüft und bewertet, die sich in „Technische Eignung der Behandlungsanlage“ und „Erfassung der Primärdaten bis zum Verwerter“ (zum Nachweis verwerteter Mengen an EAG) unterteilen lassen. Diese materiellen Anforderungen sind erst zum 24.03.2006 in Kraft getreten. Es ist davon auszugehen, dass u.a. dieser Sachverhalt bei der Zertifizierung gegenwärtig noch nicht zu einheitlichen Prüfstandards, Prüfinhalten und Prüftiefen führt.

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Series
Texte | 12/2008
Number of pages
116
Year of publication
August 2007
Author(s)
Dr. Hans-Bernhard Rhein, Thomas Meyer, Prof. Dr. Bernd Bilitewski
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Language
German
Project No. (FKZ)
206 31 300
Publisher
Umweltbundesamt
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1414 KB
Price
0,00 €
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nicht lieferbar
Article:

Tags:
 Elektro- und Elektronikgerätegesetz  Wasserwiederverwendung  Aufsichtsbehörde  Industrie-Umweltpolitik

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Source URL (modified on 16.06.2013):https://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/anforderungen-an-zertifizierung-erstbehandler-nach