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Harmonisierung der Energiedaten zur CO2-Berechnung

- Endbericht -

EUROSTAT-Vorhaben

Deutschland hat sich im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCC) - wie die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union - verpflichtet, Inventare seiner jährlichen Treibhausgasemissionen aus Emissionsquellen zu erstellen. Die EU selbst ist ebenfalls Unterzeichner dieses Übereinkommens. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission überdies jährliche nationale Treibhausgas-Inventare zur Erstellung des EUInventars gemäß der Entscheidung des Rates 1999/296/EG über ein System zur Beobachtung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen in der Gemeinschaft vorlegen. Die unter Verwendung des einheitlichen Berichterstattungsformats (CRF) erarbeiteten nationalen  Inventare werden, bevor das EU-Inventar erstellt wird, von der Europäischen Kommission  (auch von EUROSTAT), die dabei von der Europäischen Umweltagentur (EEA) unterstützt wird, geprüft. Zu den vorgelegten Daten gehören auch Aktivitätsraten wie die jährlichen Energiestatistiken.

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Number of pages
61
Year of publication
June 2003
Author(s)
H.-J. Ziesing, F.C. Matthes, F. Wittke
Language
German
Other languages
Englisch
Publisher
Umweltbundesamt
File size
238 KB
Price
0,00 €
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nicht lieferbar
Article:

Tags:
 Datensammlung  Energiedaten  Energieeinsparung  Internationale Harmonisierung  Berechnungsverfahren  Kohlendioxid

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Source URL (modified on 14.06.2013):https://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/harmonisierung-energiedaten-zur-co2-berechnung