WW-R-4: Investitionen in den Küstenschutz

Das Bild zeigt eine große Baumaßnahme am Meer. Von großen Krananlagen und einem großen LKW werden große Steinblöcke bewegt. zum Vergrößern anklicken
Küstenschutzanlagen müssen an die veränderten Klimabedingungen angepasst werden.
Quelle: Deyan Georgiev / stock.adobe.com

Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Inhaltsverzeichnis

 

WW-R-4: Investitionen in den Küstenschutz

Die durch den Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für den Küstenschutz gingen zwischen 2000 und 2006 zurück. Nachdem die Mittel zwischen 2006 und 2009 wieder angestiegen sind, sind die Investitionssummen des Bundes auf hohem Niveau relativ konstant.

Die Stapelsäulen-Grafik zeigt die Investitionen in den Küstenschutz in Millionen Euro aus Bundesmitteln, Landesmitteln mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln sowie EU-Mitteln in der Zeitreihe von 2000 bis 2017. Die Aufwendungen schwanken von Jahr zu Jahr, am höchsten waren sie 2012, am niedrigsten im Jahr 2006. Bei keiner der drei Kategorien zeigt sich ein Trend. In allen Jahren ist der Anteil der Bundesmittel am höchsten.
WW-R-4: Investitionen in den Küstenschutz

Die Stapelsäulen-Grafik zeigt die Investitionen in den Küstenschutz in Millionen Euro aus Bundesmitteln, Landesmitteln mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln sowie EU-Mitteln in der Zeitreihe von 2000 bis 2017. Die Aufwendungen schwanken von Jahr zu Jahr, am höchsten waren sie 2012, am niedrigsten im Jahr 2006. Bei keiner der drei Kategorien zeigt sich ein Trend. In allen Jahren ist der Anteil der Bundesmittel am höchsten.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (GAK-Berichterstattung)
 

Küstenschutz erfordert umfangreiche Investitionen

Mit dem Anstieg des Meeresspiegels und der erwarteten Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Sturmfluten sind auch die deutschen Küstenregionen einem erhöhten Risiko durch Überschwemmungen ausgesetzt. In Deutschland gelten Gebiete als gefährdet, die an der Nordseeküste bis zu 5 Meter über dem Meeresspiegel und an der Ostseeküste bis zu 3 Meter über dem Meeresspiegel liegen. Das betrifft eine Fläche von rund 13.900 Quadratkilometern mit 3,2 Millionen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie mit volkswirtschaftlichen Werten in Höhe von 900 Milliarden Euro20. Durch Sturmfluten bedroht sind vor allem küstennahe Städte wie Hamburg, Bremen, Kiel, Lübeck, Rostock und Greifswald.

Um Infrastrukturen, Gebäude und Menschenleben in den gefährdeten Küstenregionen vor zukünftig stärkeren Hochwasserereignissen zu schützen, müssen die existierenden Anlagen des technischen Hochwasserschutzes an die veränderten Klimabedingungen angepasst werden.

Zu den Küstenschutzmaßnahmen gehören u. a. der Neubau oder die Erhöhung und Ertüchtigung von Deichen, der Ausbau von Uferschutzanlagen, Sandvorspülungen oder der Bau bzw. die Verstärkung von Sturmflutsperrwerken. Jede dieser Maßnahmen bedeutet einen genehmigungspflichtigen Eingriff, durch den natürliche Lebensräume wie Wattflächen, Seegraswiesen, Salzwiesen oder Dünen beeinträchtigt werden oder unwiderruflich verlorengehen. Als weitere Maßnahme wird diskutiert, örtlich Überflutungsräume, die durch Eindeichung in der Vergangenheit verloren gegangen sind, durch die Rückverlegung oder Schlitzung von Deichen zurückzugewinnen. Die verschiedenen Küstenschutzmaßnahmen werden durch die Ausweisung raumplanerischer Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Küstenbzw. Küstenhochwasserschutz flankiert.

Im Jahr 2011 haben Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern das Bemessungsverfahren für die Küstenschutzmaßnahmen an der Ostseeküste novelliert. Im Rahmen der Umsetzung der HWRM-RL, die die Berücksichtigung des mit dem ⁠Klimawandel⁠ projizierten Meeresspiegelanstieg zwingend vorschreibt, wurde ein neuer Grundsatz für die Bemessung der Küstenschutzanlagen eingeführt. Dieser entspricht nun prinzipiell dem Vorgehen der Bundesländer an der Nordseeküste. Der Klimazuschlag für den Meeresspiegelanstieg wird demnach auf 50 cm für die nächsten hundert Jahre veranschlagt. Das neue Bemessungsverfahren hat erheblichen Einfluss auf die mittelfristige Maßnahmenplanung. Für Deiche sowie Stahl- und Stahlbetonwasserbauten bedeutet dies teilweise eine Erhöhung, für Küstenschutzdünen einschließlich ihrer Strand- und Vorstrandbereiche möglicherweise in Zukunft häufiger durchgeführte und im Volumen umfangreichere Sandaufspülungen. Außerdem wurde beispielsweise in Schleswig-Holstein die Konstruktion der Deiche so verändert, dass diese später relativ einfach und kostengünstig weiter erhöht werden können.

In Deutschland werden Maßnahmen des technischen Küstenschutzes zum deutlich überwiegenden Teil aus der ⁠GAK⁠ finanziert. Die Finanzierungsanteile der EU liegen dabei zwischen 5 und 13 %. Bund und Länder, die für den überwiegenden Teil der Förderung aufkommen, teilen sich die Investitionskosten im Verhältnis 70 zu 30. Mit dem Ziel, die laufende Verstärkung der Küstenschutzanlagen zu beschleunigen oder im Einzelfall auch zu ergänzen, stellt der Bund den Küstenländern über einen GAK-Sonderrahmenplan in den Jahren 2009 bis 2025 für Küstenschutzmaßnahmen infolge des Klimawandels zusätzlich 25 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Zu den mit GAK-Mitteln förderfähigen Küstenschutzmaßnahmen zählen der Neubau, die Verstärkung und die Erhöhung von Küstenschutzanlagen wie von Deichen, Sperrwerken, Buhnen, Wellenbrechern und Uferschutzwerken. Ebenso werden Vorlandarbeiten vor Deichen ohne Deichvorland bis zu 400 Meter und Sandvorspülungen gefördert. Außerdem sind der notwendige Grunderwerb und die infolge von Küstenschutzmaßnahmen notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege förderfähig.

Nachdem die Investitionen in den Küstenschutz zwischen 2000 und 2006 um etwa die Hälfte abgenommen hatten, stiegen die Ausgaben seit 2007 wieder an und erreichten im Jahr 2012 die Summe von knapp 200 Millionen Euro, seither pendeln die jährlichen Ausgaben aus Mitteln von Bund, EU und Ländern um jährlich 150 Millionen Euro. Die Investitionen des Bundes lagen zwischen 2009 und 2017 relativ konstant bei knapp über 100 Millionen Euro.

Schleswig-Holstein hat im Jahr 2012 im Generalplan Küstenschutz vorrangig zu verstärkende Deiche bestimmt – insgesamt 93 Kilometer. Davon wurden bis Ende 2017 auf Nordstrand, auf Sylt, in Büsum und in der Hattstedter Marsch insgesamt knapp neun Kilometer Deich verstärkt. Diese Deiche wurden nach dem sogenannten Klimaprofil gebaut. Dabei wird der Deich so konstruiert, dass bei späterem Bedarf eine Kappe aufgesetzt und der Deich um rund 1 bis 1,5 Meter erhöht werden kann. Von 2012 bis Ende 2017 wurden in Schleswig-Holstein insgesamt rund 292 Millionen Euro in den Küstenschutz investiert. Neben der Verstärkung von Deichen wurden mit diesen Mitteln unter anderem Sandvorspülungen auf Sylt und Föhr, Wegebauten an den Deichen, Deckwerke, Buhnen, Wellenbrecher, Verstärkungen von Sperrwerken, Arbeiten zum Aufbau des Vorlandes, Warftverstärkungen und Maßnahmen der Wasser- und Bodenverbände sowie der Gemeinden umgesetzt.

 

Schnittstellen

WW-I-8: Meeresspiegel

WW-I-9: Intensität von Sturmfluten

WW-R-2: Investitionen in den Binnengewässer-Hochwasserschutz – Fallstudie

RO-R-3: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für (vorbeugenden) Hochwasserschutz

 

Ziele

Zusätzliche Anstrengungen beim Schutz der Küstengebiete; Entwicklung neuer Formen von – insbesondere auch passiven – Sicherungsmaßnahmen für die Inseln und Küsten (⁠DAS⁠, Kap. 3.2.14)

Strategisches Management der Küstengebiete (⁠IKZM⁠, S. 6f.)

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