
Nach dem Klimaschutzplan 2050 soll der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenverbrauch) im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag reduziert und danach weiter gesenkt werden, so dass spätestens bis zum Jahr 2050 der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft erreicht ist, und in Übereinstimmung mit dem "Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa" der EU, schliesslich "nettonull" beträgt.
Ab dem Jahr 2050 soll Deutschland nach dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung unter anderem einen lebenswerten, bezahlbaren, ressourcenschonenden und nahezu klimaneutralen Gebäudebestand aufweisen.
Als Zwischenziel für 2030 sollen die durch Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung verursachten Emissionen des Gebäudesektors um bis zu 67 % gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 reduziert werden. Die Reduktion der CO2-Emissionen wird durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen angestrebt. In der Raumordnung sollen energiesparende, kompakte Siedlungsstrukturen geschaffen werden. Des Weiteren sollen Energieeinsparungen beim Neubau und durch energetische Sanierung im Bestand umgesetzt werden.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat im November 2020 ein umfassendes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung in Kraft.
Im Baustein "Bauen, Wohnen, Haushalte" des UBA-Umweltatlas erfahren Sie, welche gesellschaftlichen Zusammenhänge einen Einfluss darauf haben, wie wir bauen und wohnen, und welche Umweltwirkungen damit verbunden sind. Außerdem zeigen wir Ihnen, was die Politik für nachhaltiges Bauen und Wohnen unternimmt und wir geben Ihnen Tipps, was Sie selbst dafür machen können.
Im Themenfeld „Ziele der Bundesregierung/Länder“ stellen wir Ihnen die Strategien und Ziele der Bundesregierung und der Länder für nachhaltiges Bauen und Wohnen vor.