Generalzolldirektion: Beschaffung von Bürostühlen

Die Generalzolldirektion, Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung (GZD), ist eine der vier großen zentralen Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung. Ausgeschrieben wurden ab 2018 Standard-Bürodrehstühle / Büroarbeitsstühle für die Ausstattung von Ministerien und sonstigen zentral- und bundesstaatlichen Behörden einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen.

Üblicherweise erfolgt die Ausschreibung für 24 Monate zzgl. der Option zur Vertragsverlängerung um ein Jahr. Der Bezug der Produkte erfolgt über das Kaufhaus des Bundes (KdB).

Für die Einhaltung von Umwelt und Gesundheitsschutz werden in Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen die Vorgaben des „Blauen Engels“ DE-UZ-117 (oder vergleichbar) gefordert; hierzu wurde der „Anhang Umwelt- und Gesundheitsschutz“ als Vergabeunterlage formuliert.

Zusätzlich wurden in der Leistungsbeschreibung die nachfolgenden Ausschlusskriterien als Forderung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit formuliert:

  • modulare Bauweise für die Austauschmöglichkeit sämtlicher Stuhlkomponenten, um die Reparaturfähigkeit des Stuhls zu gewährleisten
  • verlängerte Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf insgesamt mindestens 60 Monate – Hier besteht zusätzlich ggf. die Möglichkeit im Rahmen einer Besserbewertung, wenn der Zeitraum der Verjährungsfrist für Mängelansprüche um xx Monate zugesagt wird.
  • verpflichtende Ersatzteilgarantie für die Dauer von 10 Jahren nach Auslieferung
  • 60-monatige Haltbarkeitsgarantie für den Netz- / Membranrücken
  • Angebot eines Bezugsstoffs mit einem Wollanteil von mind. 95% Wolle in Ergänzung zum Standardstoff (synthetische Spinnstoff)
  • Möglichkeit der sortenreinen Trennung der Stuhlkomponenten zwecks fachgerechter Entsorgung und Rückführung in den Rohstoffkreislauf am Ende der Nutzung
  • Verwendung ressourcenschonender und recycelbarer Verpackung und deren unmittelbare Rücknahme zwecks fachgerechter Entsorgung

Angebotswertung und Auftragsvergabe erfolgen grundsätzlich unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Arbeitssicherheit. Durch Einzelnachweise konnte belegt werden, dass die angebotenen Möbel die genannten Umweltanforderungen erfüllen. Nach Einschätzung der Vergabestelle wurde ein adäquat hoher Standard an Gesundheitsschutz im Sinne der Vermeidung von Emissionen sowie Ressourceneffizienz und bestmöglichem Umweltschutz bei praktikablen Vergabe- und Ausstattungsanforderungen erzielt.

Effekte und Einsparungen

Bemerkungen

Ein direkter Einspareffekt ist mangels permanenter und zentraler Analysemöglichkeit nicht skizzierbar. Angaben zu konkreten Einsparungen an Ressourcen, CO2-Äquivalenten oder Chemikalien, können deshalb nicht gemacht werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass langlebige Produkte mit reduzierten Emissionen und minimiertem Anteil bedenklicher oder potentiell gesundheitsgefährdender Substanzen einen besonderen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz leisten.

Verwendete Arbeitshilfen

Bei der Formulierung des Ausschreibungstextes wurden die Kriterien der folgenden Umweltzeichen verwendet: Blauer Engel Emissionsarme Polstermöbel | DE-UZ 117 

Unterlagen

Folgende Informationen werden interessierten (insbesondere öffentlichen) Auftraggebern für gleichartige Ausschreibungen auf Anfrage zur Verfügung gestellt:

  • Ausschreibungstext
Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Möbel  Bürodrehstühle  Bürostühle  Polstermöbel