Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen im Bausektor

verschiedene Baumaterialien, wie Steine und Fenster, getrennt voneinander gelagertzum Vergrößern anklicken
Für mehr Nachhaltigkeit im Bausektor müssen Bauprodukte langlebig sein und recycelt werden.
Quelle: HildaWeges / Essentials Kollektion / iStockphoto

Die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, wie Sand oder Holz, ist eine Vorgabe der europäischen Bauproduktenverordnung, welche damit in gewissem Umfang auch Ziele der Kreislaufwirtschaft beinhaltet. Um eine adäquate Umsetzung des Konzepts der Verordnung zu fördern, hat das Umweltbundesamt mehrere Forschungsvorhaben zum Baustoffrecycling durchgeführt. Die Ergebnisse werden hier vorgestellt.

Welche Nachhaltigkeitsanforderungen gibt es für Bauprodukte?


Nachhaltigkeit⁠ umfasst ökologische, ökonomische und soziale Verantwortung über die Grenzen von Ländern und Generationen hinweg. Der Bereich des Bauens ist darin eingeschlossen und die Erwartungen der Nutzer an die Nachhaltigkeit von Gebäuden und Bauprodukten sind hoch und vielfältig. Ästhetik, Komfort, Erschwinglichkeit, Dauerhaftigkeit und Eingliederung in die Umwelt bestimmen Planungs- und Bauvorhaben.

Die Frage der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung stellt sich auch bei der Materialwahl, wobei für unterschiedliche Produkte unterschiedliche Kriterien von Bedeutung sind. Diesem Ansatz der vielen Kriterien widmet sich in Deutschland beispielsweise das Institut für Bauen und Umwelt (IBU) und berät Produkthersteller bei der Erstellung von Umwelt-Produktdeklarationen (engl. Environmental Product Declaration, kurz EPD) für gebäudebezogene Produkte und Dienstleistungen nach den Normen ISO 14025 und EN 15804 bzw. ISO 21930. Diese umfangreiche Praxis entwickelt sich kontinuierlich fort und ist unter Fachleuten anerkannt.

Die europäische Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 fasst die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen in Anhang 1, Nr. 7 etwas enger und benennt im Wesentlichen drei kreislaufwirtschaftliche Ziele: Recyclingfähigkeit, Dauerhaftigkeit sowie Einsatz von umweltverträglichen Rohstoffen und Sekundärbaustoffen. Der Text der Verordnung lautet wie folgt:

7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Das Bauwerk muss derart entworfen, errichtet und abgerissen werden, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und insbesondere Folgendes gewährleistet ist:

a) Das Bauwerk, seine Baustoffe und Teile müssen nach dem Abriss wiederverwendet oder recycelt werden können;

b) das Bauwerk muss dauerhaft sein;

c) für das Bauwerk müssen umweltverträgliche Rohstoffe und Sekundärbaustoffe verwendet werden.

Bisher wurden entsprechende Anforderungen weder in Normungsaufträgen noch in den harmonisierten Bauproduktnormen konkretisiert. Nachhaltigkeit gehört jedoch zu den Grundanforderungen an Bauwerke und zu den wesentlichen Merkmalen von Bauprodukten. Um einen Konsens über geeignete technische Lösungen für die Normung zu erzielen, sind vorerst methodische Fragen zu klären.


Welche methodischen Fragen gibt es bei der Umsetzung der Bauproduktenverordnung in Produktnormen?


Die für die Beurteilung von Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit (Bauproduktenverordnung Anhang 1, Nr. 7 a)) erforderliche ⁠Projektion⁠ des Rückbauszenarios in die Zukunft gelingt zumeist nicht, so dass sich Recyclingfähigkeit nur am aktuellen Stand der Recyclingtechnik orientieren kann und nicht am Rückbauszenario in der fernen Zukunft. Andererseits ist es sinnvoll, dass Hersteller freiwillige Rücknahmesysteme und Recyclingkonzepte, die erst noch aufgebaut werden müssen, bereits beim Verkauf ihrer Produkte bewerben, damit sie bekannt werden und später auch genutzt werden.

Dauerhaftigkeit (siehe Bauproduktenverordnung Anhang 1, Nr. 7 b)) ist eine Eigenschaft, die der Vermeidung von Abfällen sowie der Ressourceneffizienz dient. Sie ist Gegenstand diverser Materialprüfungen gegen physikalische, chemische und biologische Einflüsse und auch ein wichtiges Kriterium bei der Produktgestaltung. Die reale Dauerhaftigkeit ist aber erheblich von der tatsächlichen Belastung der Bauprodukte im eingebauten Zustand abhängig und kann daher auch für identische Produkte deutlich variieren. Somit kann nur eine unter der Annahme standardisierter Bedingungen geschätzte Dauerhaftigkeit ermittelt werden.

Aufgrund langer Lebensdauern von Bauwerken und Materialalterung sowie ggf. Kontamination in der Nutzungsphase stellt sich bei Sekundärbaustoffen, also Baustoffen aus Recyclingmaterialien, (Bauproduktenverordnung Anhang 1, Nr. 7 c)) auch die Frage der Eignung hinsichtlich der weiteren Grundanforderungen an ein Bauwerk. Sekundärbaustoffe können erst dann als umweltverträglich gelten, wenn sie durch qualitätsgesicherte Aufbereitungsverfahren entstehen und prüfbare Rezyklatanforderungen, unter anderem an den Schadstoffgehalt, erfüllen. Bei der vorhandenen Vielfalt an Materialien, Produkten und Einsatzgebieten ist dies eine hochkomplexe und differenziert zu betrachtende Aufgabe der Standardisierung.

Können Entsorgungskosten den Herstellern von Bauprodukten zugeordnet werden?


Auf Wunsch der Umweltministerkonferenz hat das ⁠UBA⁠ prüfen lassen, ob die verursachergerechte Zuordnung von Entsorgungskosten auf Grundlage der abfallrechtlichen Produktverantwortung das Recycling von Bauprodukten fördern kann. Das Ergebnis der umfangreichen Studie war, dass schon die Bestimmung des Verursachers aufgrund verschiedener Faktoren, wie den vielen Beteiligten und der langen Nutzungszeit und des Einbaus eines Bauproduktes, sehr schwierig ist. Produktverantwortung scheint daher derzeit kein geeignetes Konzept für den Baubereich darzustellen, da das ⁠Verursacherprinzip⁠, die Verhältnismäßigkeit sowie die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Maßnahme nur in Einzelfällen gegeben sind. Zudem ergeben sich Schwierigkeiten auf Umsetzungsebene, welche die Produktabgrenzung und die fehlende Rückführlogistik von Abfällen betreffen.

Das Umweltbundesamt befürwortet daher die Ausgestaltung der Nachhaltigkeit nach europäischer Bauproduktenverordnung, die konkrete Vorgaben für Bauprodukte ermöglicht.


Forschungsprojekte des UBA zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen


Am Beispiel von Kunststoffbauprodukten und mineralischen Baustoffen hat das UBA mit mehreren Forschungsprojekten wichtige Grundlagen für die nachhaltige Fortentwicklung harmonisierter Spezifikationen erarbeitet. Die Ergebnisse finden Sie rechts unter „Publikationen“.