Industrieemissionsrichtlinie
Im Umweltbundesamt ist die nationale Koordinierungsstelle zur IE-Richtlinie angesiedelt. Hier werden die Arbeiten zur Richtlinie und zum Informationsaustausch gebündelt und sie dient als Ansprechpartnerin für die europäischen Partnerinnen und Partner.
Industrieemissionsrichtlinie
Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie, 2010/75/EU) ist das zentrale Regelwerk des Immissionsschutzes in Europa. In ihr werden die Genehmigung, der Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von europaweit ca. 52.000 Industrieanlagen betrachtet. Dabei werden sämtliche Emissionen in Luft und Abwasser, aber auch Lärm, Abfälle und Einflüsse auf den Boden miteinbezogen. Zusätzlich sind in der IE-Richtlinie Anforderungen zur Energieeffizienz und zur Verhinderung von Unfällen gestellt. Im Anhang 1 der IE-Richtlinie ist der Geltungsbereich festgelegt. Hier sind neben verschiedener Industrieaktivitäten (z. B. Raffinieren von Mineralöl und Gas, Herstellung von Glas oder Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen) auch Kapazitätsschwellen festgelegt ab derer für eine Industrieanlage die IE-Richtlinie einschlägig ist.
Ziel der IE-Richtlinie ist ein europaweit einheitlicher hoher Immissionsschutz. So werden über die gemeinsame IE-Richtlinie Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Industrieanlagen verschiedener EU-Mitgliedsstaaten verringert. Zusätzlich sollen durch die in branchenspezifischen BVT-Merkblättern festgelegten Bestimmungen und Emissionsbandbreiten Vollzugsunterschiede innerhalb der Europäischen Union (EU) abgebaut werden. Durch das in der IE-Richtlinie festgeschriebene Verfassen und Novellieren von BVT-Merkblättern werden die besten Emissionsminderungstechniken aufgezeigt und der Einsatz dieser forciert.
Zur Überwachung der angestrebten Verbesserungen wurden in der IE-Richtlinie zusätzlich Auskunfts- und Überwachungspflichten für die Anlagenbetreiber und die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten festgelegt.