Rechtliche Grundlagen, Empfehlungen und Regelwerk

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Rechtliche Regelungen sollen die Umwelt schützen.
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Die Trinkwasserverordnung soll die Qualität des Wassers schützen und verbessern. Sie basiert auf dem deutschen Infektionsschutzgesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie.

Das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen″ – kurz Infektionsschutzgesetz (IfSG) – ist die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers.

Die Qualität des Trinkwassers wird in Hinblick auf die menschliche Gesundheit definiert (§ 37 Absatz 1 IfSG): „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist."

Die Gesundheitsämter haben die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen regelmäßig zu überwachen. Für die Trinkwasserqualität sind die Bundesländer und ihre Behörden verantwortlich.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Zustimmung des Bundesrates die Trinkwasserverordnung erlassen. Dazu ist das Bundesministerium durch § 38 Absatz 1 IfSG ermächtigt. Die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, TrinkwV)” legt die wichtigsten Punkte fest:

  • die Beschaffenheit des Trinkwassers,
  • die Aufbereitung des Wassers,
  • die Pflichten der Wasserversorger sowie
  • die Überwachung des Trinkwassers.

Die Trinkwasserverordnung setzt die EG-Richtlinie zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG) in nationales Recht um. Teilweise enthält sie aber strengere Vorgaben als das europäische Recht. Diese sind notwendig und zulässig, um national bewährte und für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger wichtige Regelungen zu treffen.

Ein wesentlicher Kernpunkt der Trinkwasserverordnung ist ihr Bezug zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Sie umfassen nationale (z. B. DIN, DVGW, VDI) und internationale (z. B. CEN, ISO) Normen zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Diese werden im Trinkwassersektor allgemein akzeptiert und verwendet. Wenn Anwender oder Anwenderinnen diese detaillierten technischen Vorschriften und Hinweise nachweisbar beachten, stellen sie sicher, dass das beim Verbraucher ankommende Trinkwasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügt.

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 Trinkwasser  Infektionsschutzgesetz  Trinkwasserverordnung  Gesundheitsamt  Trinkwasserqualität