Überwachung und Bewertung

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Grundwassermessstelle
Quelle: Jörg Rechenberg / UBA

In Deutschland werden für einen vorsorgenden Grundwasserschutz und eine nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung umfangreiche Messnetze zur Grundwasserüberwachung für verschiedene Zwecke durch die Bundesländer und Wasserversorgungsunternehmen betrieben.

Die EU-⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ (WRRL 2000/60/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, Messnetze zur Überwachung des chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers einzurichten. Dafür betreiben in Deutschland die Bundesländer aktuell insgesamt 7715 Messstellen zur Überwachung des mengenmäßigen Zustands. Für die Überwachung des chemischen Zustandes werden 7869 Messstellen herangezogen. Diese werden unterschieden in Messstellen des operativen Messnetzes und Überblicksmessstellen. Die Überblicksmessstellen wurden vorwiegend in unbelasteten Grundwasserkörpern eingerichtet. Operative Messstellen sind in Grundwasserkörpern errichtet, die im schlechten chemischen Zustand sind. Mit allen diesen Messstellen werden in Deutschland aktuell insgesamt 1291 Grundwasserkörper mit einer durchschnittlichen Fläche von etwa 284 Quadratkilometern überwacht. Die Bewertungsergebnisse dieser Messstellen werden im 6-Jahres Turnus von den Bundesländern über die Bund/Länder Informations- und Kommunikationsplattform "WasserBLIcK" an die EU-Kommission berichtet. Das Umweltbundesamt wertet diese Berichte alle sechs Jahre für einen bundesdeutschen Gesamtüberblick aus. 

Des Weiteren betreiben die Bundesländer das sogenannte EUA-Messnetz mit aktuell 1264 Messstellen. Die Daten dieser Messstellen sollen einen zuverlässigen und repräsentativen Überblick über die Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland geben und sind die Basis für die jährlichen Zustandsberichte Deutschlands an die Europäische Umweltagentur EUA sowie zur Berichterstattung nach EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG). Auf Grundlage der „Verwaltungsvereinbarung zum den Datenaustausch im Umweltbereich zwischen Bund und Ländern″ haben sich die Länder verpflichtet, dem Umweltbundesamt jährlich die Daten dieses Messnetzes zu übermitteln.

Die Messstellen des EUA-Messnetzes erfüllen folgende Kriterien:

  • Die Messstellen befinden sich im oberflächennahen Grundwasserleiter (oberstes Grundwasserstockwerk, freies Grundwasser ohne Sperrschicht), damit sich die Nitratausträge der Landnutzungen in dem mit den Messstellen erfassten Grundwasser abbilden können.
  • Die Messstellen bilden die Verteilung der Landnutzungen (Siedlung, Wald, Grünland, Acker und Sonderkulturen) in den Bundesländern und somit auch in Deutschland repräsentativ ab.
  • Die Anzahl der Messstellen in den einzelnen Bundesländern ergibt sich aus ihrer Flächengröße.
  • Die regionale Verteilung der Nitratbelastung im Grundwasser wird repräsentativ wiedergegeben.

Die EU-Nitratrichtlinie fordert, dass bei der Auswahl der Messstellen ein Zusammenhang zwischen der Nitratbelastung der Gewässer und der landwirtschaftlichen Nutzung hergestellt werden kann (Artikel 5 RL 91/676/EWG). Daher werden für die Nitratberichterstattung aus dem EUA-Messnetz nur diejenigen Messstellen ausgewählt, in deren ⁠Einzugsgebiet⁠ die Nutzungseinflüsse von Acker, Grünland und Sonderkulturen auf die Grundwassermessstellen dominieren. Dieses Messnetz wird als „EU-Nitratmessnetz“ bezeichnet und umfasst aktuell 720 Messstellen. Zukünftig soll es auf rund 13.000 Messstellen erweitert werden.

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 Grundwasserschutz  Grundwassermenge  Grundwasserüberwachung  EU-Umweltagentur