Nähr- und Schadstoffe

Einträge von Stickstoff haben in den letzten Jahrzehnten zu großräumigen Belastungen des Grundwassers geführt. Zusätzlich gibt es immer wieder auch Verunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel. Zunehmend diskutiert werden mögliche Belastungen durch Biozide, Human- und Tierarzneimittel und Industriechemikalien.

Inhaltsverzeichnis

 

Belastungen des Grundwassers

Grundwasser ist eine existenzielle Ressource für unser Trinkwasser. Es erfüllt wichtige ökologische und wasserwirtschaftliche Funktionen, die durch vom Menschen verursachte Verunreinigungen gestört werden können.

Grundwasservorkommen unter landwirtschaftlich genutzten Flächen sind häufig Belastungen ausgesetzt, die durch die intensive Bodennutzung verursacht werden. Gleichzeitig liefert das Grundwasser rund 74 Prozent des Trinkwassers in Deutschland. Dies führt zu einem wirtschaftlichen Nutzungskonflikt und zu einem Interessenskonflikt mit dem Gewässerschutz. Hauptproblem sind aus Sicht des Gewässerschutzes diffuse Nährstoffeinträge aus stickstoffhaltiger Düngung, die häufig nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht wird. Ein Maßstab für die Höhe der Belastungen sind bilanzierte Nährstoffüberschüsse. So betrug 2018 der Stickstoffüberschuss in der Gesamtbilanz Deutschlands 93 kg/N/ha.

Nitratgehalte des Grundwassers

Nitrat kann die Ökologie der Gewässer sowie die Trinkwasserqualität beeinträchtigen und damit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Daher überwachen die Bundesländer mit landeseigenen Messnetzen den Grundwasserzustand und untersuchen regelmäßig den Parameter „Nitrat“ an allen Messstellen.

Für die regelmäßige Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur (EUA) über den Zustand des Grundwassers in Deutschland wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zu einem EUA-Grundwassernetz zusammengefasst. Die Länder übermitteln die Daten aus diesem Messnetz jährlich an das Umweltbundesamt, das wiederum jedes Jahr die Europäische Umweltagentur über den Zustand des deutschen Grundwassers informiert.

Im Jahr 2018 wurde der Nitratgehalt des Grundwassers an 1171 Messstellen des EUA-Grundwassermessnetzes untersucht. 65 Prozent aller Messstellen waren nicht oder nur geringfügig belastet, da der Nitratgehalt zwischen 0 und 25 Milligramm pro Liter (mg/l) lag. Bei 17 Prozent der Messstellen lag der Nitratgehalt zwischen 25 und 50 mg/l. Diese Messstellen waren deutlich bis stark durch Nitrat belastet. Die übrigen 17 Prozent der Messstellen enthielten zum Teil deutlich mehr als 50 mg/l Nitrat. Dieses Grundwasser kann nicht ohne Weiteres zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, da es den Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) überschreitet.

Diagramm: Im Jahr 2021 ließ sich in 46,3 Prozent der Messstellen des Grundwassermessnetzes weniger als 10 Milligramm Nitrat pro Liter nachweisen. In 16 Prozent lag der Wert über 50 Milligramm pro Liter und darf nicht direkt als Trinkwasser genutzt werden.
Verteilung der Nitratkonzentration im EUA-Grundwassermessnetz 2021
Quelle: Umweltbundesamt 2023 nach Angaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Diagramm als PDF
 

Ursachen und die Nitratrichtlinie

Die Nitratkonzentration im Grundwasser hängt von mehreren Faktoren ab. Das ist in besonderem Maße die Belastung durch die ⁠Landnutzung⁠ im ⁠Einzugsgebiet⁠ einer Messstelle. Eine wichtige Rolle spielen auch die regionalen hydrogeologischen Bedingungen, wie Grundwasserflurabstand und Fließgeschwindigkeit, sowie die hydrochemischen Bedingungen im Untergrund.

Betrachtet man die Messstellen nach der Nutzung in ihrem unmittelbaren Umfeld, zeigt sich, dass die höchsten Nitratkonzentrationen unter landwirtschaftlichen Nutzungseinflüssen gemessen werden. In vielen Fällen dürfte dies auf hohe Stickstoffeinträge aus der Düngung zurückzuführen sein. In dieser Gruppe wiesen im Jahr 2018 rund 27 Prozent der Messstellen Nitratbelastungen von mehr als 50 Milligramm pro Liter (mg/l) auf.

Zum Schutz des Grundwassers in Regionen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung hat die Europäische Union im Jahr 1991 die Nitratrichtlinie erlassen. Die EU schreibt mit diesem Gesetz die Einhaltung der „guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft sowie weitergehende Reduktionsmaßnahmen durch Aktionsprogramme vor. Zudem werden in Deutschland seit mehr als 15 Jahren von den Ländern, dem Bund und von Wasserversorgern Programme zur Senkung der Nitratbelastung durchgeführt. Wie wirksam solche Programme sind, müssen alle EU-Mitgliedstaaten durch gezielte Grundwassermessungen überprüfen und der Europäischen Kommission alle vier Jahre darlegen.

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Kleine Schritte in die richtige Richtung – Ziel aber noch lange nicht erreicht: Deutscher Nitratbericht 2020 veröffentlicht

 Im Juli 2020 veröffentlichten ⁠BMU⁠ und ⁠BMEL⁠ den „7. Bericht gemäß Artikel 10 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen“ der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission – kurz den Nitratbericht 2020.

Alle vier Jahre müssen die Mitgliedstaaten der EU-Kommission berichten, wie sie die Nitratrichtlinie umsetzen. Das heißt, welche Maßnahmen sie zur Verminderung der Gewässerbelastung mit Nährstoffen (neben Nitrat auch Phosphat) aus landwirtschaftlichen Quellen ergriffen haben und wie wirksam diese Maßnahmen im Vergleich zum vorhergehenden Zeitraum sind. Im Nitratbericht 2020 wird der Zeitraum von 2012 bis 2015 mit dem von 2016 bis 2018 verglichen.

Die Messdaten, die der Berichterstattung zu Grunde liegen, sind repräsentativ für die landwirtschaftliche Belastung des Grundwassers durch Nitrat in Deutschland – das fordert die EU-Nitratrichtlinie. Der Richtlinie zufolge können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie Maßnahmen nur in sogenannten gefährdeten Gebieten oder flächendeckend durchführen wollen. Deutschland hat sich für letzteres entschieden. Daraus ergibt sich, wie die Messprogramme auszugestalten sind. Demnach muss Deutschland den Nitratgehalt der Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser) an solchen Messstellen überwachen, an denen die Nitrateinträge in Gewässer aus landwirtschaftlichen Quellen quantifizierbar ist.

Diesen in der Nitratrichtlinie geforderten Zusammenhang zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Grundwasserbeschaffenheit bildet das deutsche sogenannte EU-Nitratmessnetz ab. Dieses Messnetz umfasst aktuell 692 Messstellen und beschreibt repräsentativ für ganz Deutschland den Einfluss der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Grundwasserbeschaffenheit. Es erfüllt somit die Anforderungen der Nitratrichtlinie.

Der Bericht zeigt: Die Nitratsituation des Grundwassers hat sich seit dem vorherigen Berichtszeitraum 2012-2015 nur geringfügig verbessert. Die EU-Kommission hat Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie verklagt. Deutschland habe bislang keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um die Nitratbelastung des Grundwassers zu verringern – was sich schon im Nitratbericht 2012 abzeichnete. Der Europäische Gerichtshof hat der Klage stattgegeben und Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt (Rs. C-543/16 ).

Für den Berichtszeitraum 2016-2018 weisen 26,7 % der Grundwassermessstellen des EU-Nitratmessnetzes im Mittel Konzentrationen über 50 mg/l Nitrat auf und verfehlen das Qualitätsziel der Richtlinie. Im vorherigen Berichtszeitraum (2012-2015) waren es 28,2 % der Messstellen. Der Anteil der unbelasteten oder nur gering belasteten Messstellen bis 25 mg/l blieb mit 49,6 % im Vergleich zum vorigen Berichtszeitraum mit 49,0 % auf nahezu gleichem Niveau. Dies trifft auch für den Konzentrationsbereich von 25 bis 50 mg/l zu, hier liegt der Anteil nahezu unverändert bei 23,7 % im Vergleich zu 22,8 % im Zeitraum 2012-2015. Bei 36,7 % der Messstellen konnte eine Abnahme der mittleren Nitratkonzentrationen verzeichnet werden. Demgegenüber nehmen an 23,6 % der Messstellen die Nitratgehalte zu. Die Abnahmen werden vor allem an Messstellen mit Nitratkonzentrationen > 50 mg/l beobachtet.

Die Daten des EU-Nitratmessnetzes, die für die Berichterstattung zur Nitratrichtlinie 2020 verwendet wurden, können hier heruntergeladen werden.

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