Vulkanisierungsbeschleuniger DCBS: Hersteller muss informieren

Ein Gummireifen.zum Vergrößern anklicken
DCBS wird bei der Reifenherstellung verwendet.
Quelle: Sigtrix / Fotolia.com

DCBS ist ein Vulkanisationsbeschleuniger und wird bei der Gummiherstellung verwendet. Das Umweltbundesamt (UBA) hat gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Stoffbewertung durchgeführt. Am Ende standen Forderungen nach Daten und Information vom Hersteller. Der Widerspruch eines Reifenproduzenten gegen die Informationsanforderungen wurde jetzt als unzulässig abgelehnt.

Das ⁠UBA⁠ hat gemeinsam mit dem ⁠BfR⁠ von April 2013 bis April 2014 eine Stoffbewertung gemäß REACH-Verordnung durchgeführt. Im Februar 2015 hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten (⁠MSC⁠) die Entscheidung zu Forderungen von Tests und Informationen vom Hersteller einstimmig angenommen. Im November 2015 hat ein Reifenproduzent als Anwender des Stoffes vor der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienbehöre (ECHA) Widerspruch eingelegt. Am 30. Mai 2017 hat die ECHA den Widerspruch gegen die Informationsanforderungen als unzulässig abgelehnt. Der Hersteller des Stoffes muss somit weitere Daten und Informationen liefern.

DCBS ist bioakkumulierend und reichert sich deshalb im Körper von Menschen, Tieren und Pflanzen an. Weitere Einzelheiten zum ⁠Stoff⁠ finden sich bei der öffentlichen Datenbank des UBA und bei der Europäischen Chemikalienagentur

Aufgrund von fehlenden Tests ist bisher unklar ob DCBS auch persistent (langlebig) ist. Persistente Substanzen bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam ab. Die Kombination aus ⁠Persistenz⁠ und Bioakkumulation kann dazu führen dass ein Stoff vom Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) unter REACH als besonders besorgniserregender Stoff im Sinne der REACH-VO identifiziert  wird.

DCBS (2-Benzothiazolesulfenamide, N,N-dicyclohexyl-) ist eine organischen Chemikalie, die neben Kohlenstoff und Wasserstoff auch Schwefel- und Stickstoffatome enthält. Sie liegt u.a. als weißliches Pulver vor. Sie schmilzt zwischen 95° und 102°C je nach Reinheit. Bei einer Temperatur größer 200°C zersetzt sie sich. DCBC ist als Gefahrstoff nicht als Gefahrgut eingestuft. Sie wird als Ersatzstoff für krebserregende Nitrosamine in einer technischen Regel (TRGS 552) aufgeführt. 

Die für REACH zuständigen Bundesoberbehörden UBA und BfR haben die ECHA während des Widerspruchsverfahrens und in der mündlichen Verhandlung unterstützt.

Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamer zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.gsbl.de bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.

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