Vorschläge für einen umwelt- und ressourcenschonenden Bergbau

Das Bild zeigt einen Bagger ein einem großen Bergbau.zum Vergrößern anklicken
Die Rohstoffgewinnung ist mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden.
Quelle: Pixler / Fotolia

Bergbau ist in Deutschland ein aktuelles Thema: Einerseits stellen sich mit dem eingeleiteten Ausstieg aus der Braunkohlegewinnung vermehrt neue Anforderungen, insbesondere zur Folgenbewältigung. Andererseits erkunden internationale Konsortien aussichtsreiche Lagerstätten. Das UBA empfiehlt daher, das Bergrecht – aus der Perspektive des Umweltschutzes – weiterzuentwickeln.

Die Empfehlungen des ⁠UBA⁠ zur Weiterentwicklung des BBergG zielen im Kern auf die Neugestaltung der gebundenen Entscheidungskaskade in eine echte Planfeststellungsentscheidung mit einer frühzeitigen, umfassenden Abwägung aller für und gegen ein Bergbauvorhaben sprechenden rechtlich geschützten Belange. Die Vorschläge richten sich schwerpunktmäßig an den Bundesgesetzgeber, politische Entscheidungsträger sowie an die mit der Zulassung von Bergbauvorhaben befassten Vollzugsbehörden der Länder.

Das Umweltbundesamt arbeitet seit längerer Zeit an Maßnahmen und Instrumenten, um eine umweltschonende und ressourceneffiziente Rohstoffversorgung in Deutschland und auf EU-Ebene zu fördern. Aufgrund der weitgehenden Importabhängigkeit der deutschen Industrie bei Metallrohstoffen insbesondere aus Entwicklungs- und Schwellenländern entwickelt das UBA zudem Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung, um international die Verbreitung eines verantwortungsvollen Bergbaus zu unterstützen.

Auf nationaler Ebene hat sich das Amt – basierend auf Ergebnissen seiner Begleitforschung – mit Vorschlägen zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen einer untertägigen ⁠Raumordnung⁠ in die politische Debatte eingebracht. Wenn auch der Bundesgesetzgeber in der Zwischenzeit Anpassungen in einschlägigen Gesetzen vorgenommen hat, wie bspw. der Einführung einer qualifizierten Raumordnungsklausel ins Bundesberggesetz (BBergG), bleibt dennoch Handlungsbedarf bestehen.

Anlass dafür, auch das BBergG einer genaueren Überprüfung zu unterziehen, war der Handlungsauftrag aus dem Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung von 2012. Dieses legt fest, dass fachrechtliche Materien des Bundes (u. a. BBergG) daraufhin zu prüfen sind, inwieweit sie sich zur Integration von Anforderungen des Ressourcenschutzes und zur Verbesserung der Ressourceneffizienz eignen. In diese Phase fiel auch die medial beachtete Garzweiler-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zu deren Vorbereitung auch das Umweltbundesamt fachlich zu den Umweltwirkungen des Braunkohletagebaus um Stellungnahme gebeten wurde.

Das UBA beauftragte zudem ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, dass sich mit der Weiterentwicklung des BBergG aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes beschäftigte und Reformvorschläge für das BBergG bereits vorhabenbegleitend mit einem aus Expertinnen und Experten bestehenden, beratenden Beirat sowie in weiteren PraktikerInnen-Interviews mit Behörden, Wissenschaft, Unternehmens- sowie Umweltverbänden diskutierte. Die in dem 2019 veröffentlichten Abschlussbericht gefundenen Ergebnisse bilden daher eine wesentliche fachliche Grundlage für die aktuelle Positionierung des Umweltbundesamtes.

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 Bergbau