Lärm von Windenergieanlagen

Windpark auf einem blühenden Rapsfeldzum Vergrößern anklicken
Windenergieanlagen und Windparks müssen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten.
Quelle: visdia / Fotolia.com

Die Geräusche von Windenergieanlagen haben im Wesentlichen aeroadynamische Ursachen, wie die kurzzeitige Verdichtung und Entspannung von Luftmassen, und mechanische Gründe, zum Beispiel Getriebe.

Windenergieanlagen sind ein Hauptelement einer nachhaltigen Energieversorgung und tragen zum Erreichen der Klimaschutzziele bei. Bei der Errichtung und dem Betrieb dieser Anlagen stehen die davon ausgehenden Geräusche häufig im Fokus öffentlicher Diskussionen.

Windenergieanlagen sind Anlagen im Sinne von § 3 Absatz 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (⁠BImSchG⁠). Sind die Windenergieanlagen höher als 50 m, fallen sie unter die Nummer 1.6 des Anhangs zur 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. ⁠BImSchV⁠). Das bedeutet, dass für diese Anlagen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit ist gegeben, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG erfüllt sind. Hierzu gehört insbesondere, dass durch die Errichtung oder den Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden. Die Beurteilung, ob schädliche Umweltauswirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Geräuschimmissionen zu erwarten sind, erfolgt auf der Grundlage der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (⁠TA Lärm⁠). Nach der TA Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die in dieser Vorschrift enthaltenen Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Die TA Lärm wird durch die "Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz“ (LAI) ergänzt.

Ansprechpartner bei Lärmproblemen

  • Betreiber der Windenergieanlage,
  • Kommune und
  • Örtliches Umweltamt
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