Baulicher Schallschutz

Gestaltung einer Wohnung: Einrichtungspläne und Laptop. Drei Personen: Innenarchitekt und ein junges Paar (Mann und Frau), die sich mit Einrichtungsplänen der Wohnung beschäftigen.zum Vergrößern anklicken
Innenarchitektur: Wohnungsplanung
Quelle: Fuse / Thinkstock

Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden werden nach Außenschallschutz (Fenster, Wände, Dächer) und Innenschallschutz (Luftschallschutz, Trittschallschutz, Schutz vor Geräuschen der gebäudetechnischen Anlagen) unterschieden. Der Erfolg des baulichen Schallschutzes wird wesentlich durch eine gute Planung und die handwerkliche Sorgfalt beim Ausbau bestimmt.

Inhaltsverzeichnis

Ein wichtiger Umweltfaktor, der die Wohnqualität beeinträchtigen kann, ist der Lärm. Ein angemessener Schallschutz spielt deshalb eine große Rolle für das Wohlbefinden und die dauerhafte Erhaltung der Gesundheit der Menschen. Grundsätzlich sollten Möglichkeiten, den Lärm an der Quelle zu reduzieren, Vorrang haben. Wo es trotzdem laut bleibt empfiehlt es sich, auf den baulichen Schallschutz zu achten.

 

Mindestschallschutz

Gebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben. Diese Forderung der Landesbauordnungen werden durch die als Technische Baubestimmung eingeführte Norm DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ konkretisiert. Sie enthält Mindestanforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen, an gebäudetechnische Anlagen sowie an Armaturen und Geräte der Wasserinstallation. Zur Planung, Messung und rechnerischen Ermittlung der Schalldämmung eines Bauteils stellt die DIN 4109 ein Berechnungsmodell, einen umfassenden Bauteilkatalog sowie Mess- und Ausführungshinweise bereit.

Die Anforderungen der DIN 4109 sollen sicherstellen, dass Menschen, die sich in Wohn- und Arbeitsräumen innerhalb von Gebäuden aufhalten, vor „unzumutbaren Belästigungen“ durch Schallübertragung geschützt werden. Allerdings sind auch bei Einhaltung der Mindestanforderungen der DIN 4109 Belästigungen durch Geräusche aus benachbarten Wohnungen oder von gebäudetechnischen Anlagen nicht auszuschließen.

 

Erhöhter Schallschutz

Wirksamer Schallschutz lässt sich mit Hilfe der VDI 4100 „Schallschutz im Hochbau - Wohnungen - Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“ erreichen. In der Richtlinie werden drei Güteklassen beschrieben, die unterschiedliche Schutzniveaus darstellen. Außerdem beinhaltet Teil 5 der DIN 4109 Empfehlungen für erhöhte Anforderungen an den Schallschutz.

Der erhöhte Schallschutz sollte auf privat- und vertragsrechtlicher Basis zwischen Bauherren und Planer bereits beim Bau des Gebäudes vereinbart werden. Ein nachträglicher Umbau oder Nachrüstung ist oft schwierig und häufig mit gesteigerten Kosten verbunden.